Sehr geehrtes Team,
ich beschwere mich an dieser Stelle wegen einer von mir vermuteten Falschberatung Ihrer Anlageberaterin [Frau Musterfrau] zur Fondsanlage [Muster-XY], die ich nach dieser Beratung tätigte. Es handelt sich bei der betreffenden Anlage um einen gemanagten Aktienfonds.
Es wurde in der Beratung zwar pauschal über die Kosten der Anlage in Form einer Provision für Ihre Bank gesprochen, doch wie hoch diese Kosten exakt ausfallen, konnte sich mir nicht erschließen. Der gemanagte Fonds kann möglicherweise renditestark sein, doch im Vergleich zu einem ETF oder Indexfonds ohne dieses aktive Management fallen die Kosten überdurchschnittlich hoch aus, wie ich erst im Nachhinein durch meine eigenen Recherchen herausfand. Dieser Punkt hätte in der Beratung besprochen werden müssen.
Ich habe aufgrund der Beratung in den Fonds 20.000 Euro investiert. Nun stellte ich bei der Durchsicht des Fondsprospekts fest, dass in den kommenden fünf Jahren bei diesem Fonds durchaus 4.000 Euro an Gesamtkosten entstehen können. Ein Teil dieser Kosten entfällt auf Ihre Provision, doch die Anteile für Verwahrgebühren und das aktive Management des Fonds wurden von ihrer Beraterin nicht beziffert und auch nicht geschätzt bzw. in dieser Dimension kommuniziert. Sie sprach nur ganz allgemein davon, dass es auch solche Kosten gibt.
Es können also durch den Verkauf und Neukauf einzelner Assets im Fonds noch erhebliche Kosten durch Ordergebühren, einzelne Börsenspesen und Verwahrungskosten hinzukommen. Zwar leuchtet mir ein, dass niemand vorhersehen kann, wie hoch diese Kosten ausfallen, weil wir schließlich nicht wissen, wie der Fonds in den nächsten Jahren gemanagt wird. Das hängt schließlich von der Entwicklung an den Börsen und den Entscheidungen des Fondsmanagements ab. Doch Ihre Beraterin hätte kommunizieren müssen, dass die Kosten so weit ansteigen können und damit einen möglichen Gewinn des Fonds schmälern. Dieses Versäumnis während der Beratung betrachte ich als Falschberatung.
Hinzu kommt noch ein weiterer Punkt: Ihre Beraterin hat meiner Meinung nach meine Anlageziele und meine Risikobereitschaft ungenügend erfasst und mir daher nicht das richtige Anlageprodukt empfohlen. Sie fragte mich nur pauschal, ob ich mir eine längerfristige Anlage vorstellen kann, ohne den Zeitraum exakt einzugrenzen. Im Nachhinein stellte ich nun durch Internetrecherchen fest, dass solche Fonds zwar oftmals über 10 oder 20 Jahre eine ordentliche Rendite erzielen, doch auch zwischenzeitlich – auf Zeiträume von drei bis sechs Jahren betrachtet – an Wert verlieren können. Aufgrund meiner persönlichen Vorstellung von einer Geldanlage möchte ich so einen Rückgang im betrachteten Zeitraum aber nicht hinnehmen. Der Zeithorizont von 10 oder 20 Jahren für die Hoffnung, dass sich bis dahin die Anlage gut entwickelt hat, erscheint mir aber viel zu lang. Es ist auch nicht ausgemacht, dass der Fonds nach dieser Zeit wirklich seinen Wert gesteigert hat. Es gibt auch Fälle, in denen das nicht geschieht und die Anleger zumindest einen Teil ihrer Anlage abschreiben müssen. Dies wurde im Beratungsgespräch auf keinen Fall kommuniziert.
Ich habe nun vor dem Kauf der Fondsanteile unterschrieben, dass mich die Bank beraten hat. Die betreffende Klausel lautet aber, dass in dieser Beratung die Informationen des Fondsprospekts eingeschlossen sind. Das kann ich so nicht hinnehmen. Es ist nach meiner Auffassung unzumutbar, dass ich mir das gesamte Kleingedruckte im Fondsprospekt durchlese, bevor ich die Anteile erwerbe, zu deren Kauf mich Ihre Beraterin nachdrücklich motiviert hat. Wie Ihnen sicher bekannt ist, hat der Gesetzgeber Ihre Beratungshaftpflicht genauestens im Wertpapierhandelsgesetz geregelt. Einen schriftlichen Beratungsvertrag benötigen wir hierzu gar nicht: Durch die Beratungssituation und meinen anschließenden Kauf von Fondsanteilen, die ausdrücklich Ihrer Beratung und Empfehlung entsprechen, ist eine Beratungssituation entstanden, die Ihre Beratungshaftpflicht auslöst.
Ihre Beraterin hätte mithin nicht nur alle garantierten und möglicherweise noch entstehenden Kosten offenlegen, sondern mich auch auf weitere mögliche Negativeffekte wie einen Kursrückgang hinweisen müssen.
Ich fordere von Ihnen die Rückabwicklung meines Kaufs, ohne mir Ihre Provision und sonstige Gebühren in Rechnung zu stellen. Die einzigen Gebühren, die ich akzeptiere, sind diejenigen für den Kauf und Verkauf der Fondsanteile. Diese dürften maximal im mittleren zweistelligen Bereich liegen. Des Weiteren akzeptiere ich gegebenenfalls einen Kursrückgang meiner Anteile bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt, doch vielleicht haben diese ja auch an Wert gewonnen. Verkaufen Sie die Anteile also umgehend und provisionsfrei und überweisen Sie den Erlös auf das Konto, das ich bei Ihrer Bank führe.
Ansonsten gehe ich den Klageweg.
Hochachtungsvoll
[Unterschrift]