Rückforderung Kreditbearbeitungsgebühr – Einspruch

Betreff: Bearbeitungsgebühr / Darlehensvertrag-Nr. [Muster-Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die von Ihnen berechnete Gebühr für die Kreditbearbeitung in Höhe von [€ Muster-Zahl] erhebe ich Einspruch.

Hierbei handelt es sich nicht um eine Leistung für den Kunden. Die Kreditbearbeitungsgebühr ist unzulässig, da die Kreditbearbeitung im Interesse der Bank erfolgte.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf folgende Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte:

OLG Zweibrücken vom 21.02.2011 (4 U 174/10), OLG Dresden vom 29.09.2011 (8 U 562/11), OLG Düsseldorf vom 24.02.2011 (I-6 U 162/10), OLG Celle vom 13.10.2011 (3 W 86/11), OLG Karlsruhe vom 3.05.2011 (17 U 192/10), OLG Bamberg vom 4.08.2010 (3 U 78/10), OLG Dresden vom 2.12.2010 (8 U 1461/10), OLG Hamm vom 11.04.2011 (31 U 192/10), OLG Frankfurt/Main vom 27.07.2011 (17 U 59/11).

Bezug nehmend auf gängige Rechtsprechung fordere ich Sie auf, die einbehaltene Bearbeitungsgebühr meinem Kreditkonto gutzuschreiben und die zu viel berechneten Zinsen ab dem Tag des Vertragsabschlusses neu zu berechnen.

Mit freundlichen Grüßen
[Muster- Name]

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Dieses Muster "Rückforderung Kreditbearbeitungsgebühr – Einspruch" besteht aus insgesamt 142 (einhundertzweiundvierzig) Wörtern und hat 1143 (eintausend einhundertdreiundvierzig) Zeichen. Eindeutige Wörter: 112 (78,9 %). Die durchschnittliche Wortlänge im Text: 8,0 Zeichen und die durchschnittliche Satzlänge: 8,9 Wörter. Zur Buchstabenhäufigkeit: es gibt 132 (13,71 %) Vorkommen von "e", 64 (6,65 %) Vorkommen von "n" und 60 (6,23 %) Vorkommen von "r" in diesem Muster.



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Kommentare (2) Schreibe einen Kommentar

    • ✉ Gerhard

    Hallo!Habe bei meiner Bank 2 Darlehen aufgenommen. In den Verträgen waren die Einmalkosten, die in die Effektivzinsberechnung eingehen: einmalige Bearbeitungsgebühr 2% + 3% eingesetzt. Mit dem Musterbrief gesamter Inhalt, forderte ich die Rückerstattung.
    Antwort: Zitat; Wir folgen den rechtlichen Ausführungen der von Ihnen zitierten Rechtsprechung nicht. Die darlehensvertraglich vereinbarten Bearbeitungsgebühr ist eine nicht kontollfähige Preishauptabrede, die von Ihnen im Rahmen des Vertragsabschlusses durch Ihre Vertragserklärung
    akzeptiert wurde. Zitat Ende? Das heißt, habe mit Unterschrift die Bank-Gebühr anerkannt!
    Frage: oder, sagt die Rechtsprechung zu meinen Gunsten etwas positives aus?
    Die Bank habe ich verärgert, wer weist guten Rat?

    • ✉ Hogan

    Der Skandal an der Ganzen Sache ist doch das das Ganovenbanken Gewerbe nicht dazu verpflichtet ist automatisch diese ungerechtfertigte Bearbeitungsgebühr zurückzuzahlen.Daran erkennt man doch das wir nicht in einem Rechtsstaat leben.Hogan

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