Unterjährige Informationen zum individuellen Heizenergieverbrauch

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,

angesichts der sich mehrenden Zeichen des Klimawandels zweifelt wohl niemand mehr in Deutschland ernsthaft daran, dass Energieeinsparung eine dringliche Aufgabe ist. Auf das Heizen entfällt ein hoher Teil des Energieverbrauchs. Gleichzeitig ist es besonders schwer, hier Fortschritte zu erzielen. Denn Häuser lassen sich nur mit enormem finanziellen Aufwand auf Sparsamkeit trimmen. Die EU ist deshalb auf die Idee gekommen, zunächst einmal bei den Bewohnern der Häuser anzusetzen. Sie sollen durch bestmögliche Information über ihren Verbrauch an Heizenergie zum Sparen angehalten werden.

Informationen über den Verbrauch an Heizenergie hatte jeder von Ihnen ja eigentlich schon bisher gehabt. Mit der Heizkostenabrechnung erfuhren Sie einmal jährlich, wie viel Energie Sie verbraucht hatten, und was dies in Geld bedeutete. Unsere alle Rundschreiben zum Thema Heizen boten zusätzliche Informationen. Und manche von Ihnen haben vielleicht sogar ein paar Mal im Winter die Heizkostenverteiler in Wohnungen abgelesen und die Werte mit denen des Vorjahres verglichen.

Genau dieses letztgenannte „Controlling“ hat der deutsche Verordnungsgeber nun in perfektionierter Form in der novellierten Heizkostenverordnung festgeschrieben. Monatlich sammelt ab sofort der Heizkostenabrechnungs-Spezialist [Muster-Name] per Funk die Verbrauchswerte Ihrer Heizkostenverteiler und verarbeitet sie zu einem individuellen, also für jeden Mieter einzeln erstellten Bericht. Darin können Sie dann lesen:

  • einen Verbrauchsvergleich gegenüber dem Vormonat
  • einen Verbrauchsvergleich zum selben Monat des Vorjahres (z.B. März 2022 gegenüber März 2021, wenn Sie im März 2021 schon in derselben Wohnung wohnten)
  • einen Verbrauchsvergleich mit einem Durchschnittsnutzer

Damit alles Hand und Fuß hat, erhalten Sie die Verbrauchangaben in Kilowattstunden.

Ihnen ist bestimmt klar, dass man ein Dutzend Informationsschreiben pro Mieter und Jahr nur auf eine Weise wirtschaftlich übermitteln kann: per E-Mail bzw. Internet. Daher sieht das Verfahren von [Muster-Name] folgendermaßen aus:

1. Sie teilen uns eine E-Mal-Adresse mit, die wir wiederum an [Muster-Name] übermitteln.
2. [Muster-Name] schickt Ihnen an diese E- Mail-Adresse eine Willkommens-E-Mail mit Zugangsdaten für ein Internetportal, auf dem ihre unterjährigen Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden.
3. Nach der Anmeldung erhalten Sie über das Jahr hinweg E-Mail-Benachrichtigungen von [Muster-Name], wann immer ein neuer Monatsbericht für Sie vorliegt. Sie besuchen dann das [Muster-Name]-Internetportal und lesen Ihre Verbrauchsinformationen.

Wenn schon die Verbrauchsinformation selbst via Internet übermittelt wird, dann sollte natürlich die Übermittlung Ihrer E-Mail-Adresse an uns vernünftigerweise auch via Internet erfolgen. Wir haben dazu ein Formular auf unserer Homepage bereitgestellt. Rufen Sie bitte die [Muster-Adresse] in Ihrem Browser auf. Hier können Sie, nachdem Sie sich durch Angabe Ihres Namens und Ihrer Kundennummer (siehe Mietvertrag) identifiziert haben, Ihre E-Mail-Adresse hinterlegen. Natürlich erfolgt die Übermittlung verschlüsselt und unter Beachtung der Datenschutzvorschritten. Das Formular ist aus Sicherheitsgründen Passwortgeschützt: das Passwort lautet: [Muster-Passwort]

Für diejenigen, die Ihre E-Mail-Adresse lieber in Papierform mitteilen möchten, legen wir diesem Anschreiben ein Formular bei. Sie können es per Post senden, im Umschlag bei Ihrem Hausmeister oder unserem Büro abgeben (Einwurf in Briefkasten). Gerade bei der handschriftlichen Übermittlung von E-Mal-Adressen können Fehler passieren; wir bitten daher darum, nach Möglichkeit den Weg über unsere Homepage zu wählen.

Bitte geben Sie uns umgehend eine Rückmeldung, spätestens aber bis [Muster-Datum], da die neue Heizkostenverordnung bereits in Kraft getreten ist.

Natürlich ist der per Verordnung vorgeschriebene Informationsservice nicht kostenlos. Laut momentan gültiger Preisliste fallen Kosten von € [Muster-Zahl] je Mieter und Abrechnungsjahr an, die über die Heizkostenabrechnung an Sie weiterbelastet werden. Wohlgemerkt: Der genannte Betrag fällt in jedem Fall an, auch wenn Sie gar keine Verbrauchsinformationen wollen, Ihre E-Mail-Adresse nicht preisgeben mochten, das Internetportal nicht besuchen oder gar keine E-Mal-Adresse haben. Wenn Sie darauf bestehen, die Verbrauchsinformationen in Papierform zu erhalten, entstehen Ihnen deutlich höhere Kosten. Wir empfehlen Ihnen, diese Option nicht zu wählen.

Abschließend ein Vorbehalt: Wie mit so vielen Gesetzen und Verordnungen hat der Staat die Bürger und Unternehmen, hier die Wohnungswirtschaft, mit den Änderungen der Heizkostenverordnung ein wenig überrumpelt. Es scheint, als ob sich selbst Spezialisten wie [Muster-Name] zurzeit fragen, ob „das alles wirklich so gewollt ist“. Der knappe Verordnungstext lässt Spielraum für Interpretation und Auslegung durch die Betroffenen (Sie und wir) und die Rechtsprechung zu. Entsprechend bitten wir darum, damit zu rechnen, dass das Verfahren noch Änderungen unterworfen sein kann.

Mit freundlichen Grüßen

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