Sehr geehrter Herr [Muster-Name],
anbei erhalten Sie eine korrigierte Rechnung. Die vorausgegangene Rechnung wird damit gegenstandslos.
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Soweit uns eine gültige Einzugsermächtigung vorliegt, buchen wir den Betrag in 14 Tagen bequem von Ihrem Konto ab.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter xxx,
folgende Vorwürfe mache ich der Kanzlei und meinem Anwalt zum Vorwurf, und bin der Meinung nicht fachgerecht vertreten worden zu sein.
Ich vertrete Sie kostenlos vor Gericht, so lautet eine Internetseite der Kanzlei. Dies versuchte der Anwalt zunächst durch Anträge von Prozesskosten und Beratungshilfe im Laufe der Prozessführung zu bestätigen. Leider wurde diese durch das Oberlandesgericht immer wieder abgewiesen, mit der Begründung keine Aussicht auf Erfolg.
Zum Ausgangspunkt der unendlichen Geschichte.
Ich zeichnete zunächst Dezember 20XX ein Fond im grauen Kapitalmarkt. Die Termine wurde meinerseits vereinbart und in meiner Wohnung wahrgenommen. Meine Frau war bei allen Gesprächen zugegen. Die Beitrittserklärung war durch ein Formular das Emissionshaus sowie des Beraters namentlich Bestandteil. Nach Zeichnung des Vertrages erfolgte unmittelbar der Antrag in das Handelsregister über einen örtlichen Anwalt., mit vorgefertigter und ausgefülltem Zahlschein der XXX-Bank von 40.000 €. Tonnage steuerfrei auf 23 Jahre P.A. bis zu 19 %.
Nach Eintrag in das Handelsregister war meine private Immunität aufgehoben und ich war nunmehr gewerbetreibender Geschäftsmann. Nach Prüfung aller Unterlagen fehlte mir zu diesem Zeitpunkt das Emissionsprospekt. Obwohl vertraglich zugesichert und als empfangen bestätigt war dieses namentlich genannte Prospekt der [….] nicht vorhanden.
Nach eingehender Reklamation dem Emissionshaus gegenüber wurde mir dieses zirka 6 Monate nach Zeichnung und HGB Eintrag per Post zugestellt. Mit dem Vermerk das besagte Containerschiff COSCO BRISBANE aus der Zeichnung des Vertrages entspricht nicht der Namensnennung, sondern ein eigens beigefügtes Foto ist die [….]. Dieses hat sich nunmehr auch im Antrag aus dem Fortführungsprogramm zur Abwendung der Insolvent das Emissionshaus im Jahr 2010 erneut zugetragen. Namentlich genannt und im Bild dargestellt erneut die [….] anstatt vertraglich zugesichert die [….]. In 2013 war die MS NONA insolvent und ich wurde durch meinen Anwalt vor dem Landegericht Oldenburg vertreten. Der Prozess ging verloren, nicht einmal Berufung wurde eingelegt.
Auch dies mache ich der Kanzlei zum Vorwurf, über meine Rente wird nunmehr ein Teilbetrag der Ausschüttung aus dem Fon gepfändet. In den Prozessen vor dem Landes-Oberlandesgericht machte die Kanzlei keine glückliche Figur. Alle Prozesse gingen verloren, und Anträge wurden zum Teil als Terminverfehlung abgelehnt. Im Jahr 2020 reagierte das Landgericht Essen nunmehr auf die Strafanzeige aus dem Jahr 2013. Der Betrug sei nicht haltbar und man splitte diese in eine Insolvenzverschleppung mit der Weiterleitung an das Oberlandesgericht Hamm, obwohl die Kanzlei durch Post des Gerichtes angeschrieben wurde, erfolgt keine Reaktion der Kanzlei.
Über Quellen aus dem Internet wurde ich auf die Verjährung hingewiesen. Ich bitte zunächst um einen anwaltlichen Rat und Hinweis auf die Verjährung.
Mit freundlichen Grüßen