Einspruch gegen den Steuerbescheid
Steuernummer: [Muster-Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den an uns ergangene Bescheid für das Jahr [Muster-Datum] vom [Muster-Datum], in dem Herr [Muster-Name] eine Steuerermäßigung bei Anwendungen für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen nicht berücksichtigt hat, legen wir hiermit form- und fristgerecht Einspruch ein.
Leider deckt sich die Wahrnehmung von Herrn [Muster-Name] in der Sachlage nicht mit den Festlegungen der Abgabenordnung § 173 – „Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel“.
Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden.
Bei der per Elster erstellten Einkommensteuererklärung für das Jahr [Muster-Datum.], die Sie am [Muster-Datum.] bekommen haben, handelt es sich um eine Steuerermäßigung (§ 35a EStG) bei Anwendungen für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen. Die anbei liegenden Rechnungen habe ich von der Hausverwaltung erst nach dem Erhalt des Steuerbescheides [Muster-Datum.] bekommen und am [Muster-Datum.] beim Finanzamt abgegeben.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gem. § 52 Abs.50b EStG n.F. die Steuerermäßigung rückwirkend für alle Aufwendungen gewährt wird, die für Leistungen getätigt worden sind, welche nach dem 31.12.2005 erbracht wurden.
Aus den o.g. Gründen bitte ich um eine Korrektur des Einkommensteuerbescheids.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens in schriftlicher Form.
Mit freundlichen Grüßen