Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch ein. Der Widerspruch richtet sich gegen die unbegründete Ablehnung des Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung.
Die „Empfehlungen des Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV)“ haben keinerlei Rechtswirkung, auch wenn die BA in ihrer „HEGA 05/08 – 23 – Prüfung des Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung (§ 21 Abs. 5 SGB II) (GA Nr. 17/2008)“ die ARGEn und Optionskommunen anweist, sich daran zu halten.
Zudem verhält es sich grundsätzlich so, dass die BA gar keine Ermächtigungsgrundlage hat (§ 27 SGB II), zu entscheiden, bei welchen Krankheiten man Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II erhält und/oder wie hoch der jeweilige Mehrbedarf ist.
Ich beziehe die Leistungen nach dem SGB XII und erfülle die Voraussetzungen des § 42 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 30 Abs. 5 SGB XII, wonach für Kranke, Genesende und behinderte Menschen oder von einer Krankheit oder Behinderung bedrohte Menschen, die einer kostenaufwendigen Ernährung bedürfen, zuzüglich zum Regelsatz nach § 28 SGB XII ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anzuerkennen ist. Ich habe krankheitsbedingt einen Mehrbedarf bei der Ernährung, der aus dem Regelsatz nicht bestritten werden kann. Dieser Mehrbedarf folgt aus dem Umstand, dass ich regelmäßig Insulin wegen einer Diabeteserkrankung nehmen muss, [Muster-Text], [Muster-Text] und aktenkundig [Muster-Text] erkrankt bin. Darüber hinaus wurde bei mir eine [Muster-Erkrankung] und [Muster-Text].
So liegen bei mir mehrere Erkrankungen vor, die sogar unterschiedliche Krankenkost begründen.
Aus den o.g. Gründen bitte ich um Ihr Verständnis und eine Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens in schriftlicher Form.
Mit freundlichen Grüßen