Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom [Muster-Datum] hatte ich Sie um die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses für meine Tätigkeit in Ihrem Unternehmen vom [Muster-Datum] gebeten.
Ihr Schreiben vom [Muster-Datum] habe ich erhalten. Sie teilen mir darin mit, dass Sie der Auffassung sind, mir stehe als Aushilfe kein Zeugnis zu. Diese Auffassung kann ich leider nicht teilen. Gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches sind Sie verpflichtet, mir selbst für eine kurzfristige Tätigkeit eine nicht qualifizierte Bescheinigung auszustellen.
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