Anordnung der Absonderung in sogenannte häuslicher Quarantäne gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz

Sehr geehrte(r) [Muster-Name]

gemäß § 28 Abs. 1 S. 1, § 30 Abs. 1 S. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird Ihnen hiermit die häusliche Quarantäne vom [Muster-Datum] bis einschließlich [Muster-Datum] angeordnet und damit die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes bestätigt.

In dieser Zeit ist es Ihnen untersagt Ihre Wohnung zu verlassen. Ferner dürfen Sie in dieser Zeit keinen Besuch von Personen, die nicht Ihrem Haushalt angehören, empfangen.

Für die Zeit der Absonderung unterliegen Sie der Beobachtung durch das Gesundheitsamt gemäß § 29 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Danach haben Sie Untersuchungen und Entnahmen von Untersuchungsmaterial durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes an sich vornehmen zu lassen, insbesondere erforderliche äußerliche Untersuchungen, Abstriche von Haut und Schleimhäuten, Blutentnahmen und Röntgenuntersuchungen, sowie das erforderliche Untersuchungsmaterial auf Verlangen bereitzustellen. Anordnungen des Gesundheitsamtes haben Sie Folge zu leisten. Sie können durch das Gesundheitsamt vorgeladen werden. Ferner sind Sie verpflichtet, den Beauftragten des Gesundheitsamtes zum Zwecke der Befragung oder der Untersuchung den Zutritt zu Ihrer Wohnung zu gestatten und auf Verlangen“ ihnen über alte Ihren Gesundheitszustand betreffenden Umstände Auskunft zu geben.

Bis zum Ende der Absonderung müssen Sie » Muster-Text weiterlesen

Lieferverzug wegen Corona Covid-19-Pandemie

Lieferverzögerung – Musterschreiben bei verzögerter Lieferung

Sehr geehrte/r [Muster-Name]

Aufgrund der aktuellen Situation in Folge der Covid-19-Pandemie ergibt sich auch für unsere Lieferanten zunehmend eine neue, veränderte Lage, was etwa die Sicherstellung der Produktion anbelangt, aber auch die Beschaffung von Rohmaterialien betrifft.

Wir alle wissen um die schwierige Lage, bringen natürlich auch Verständnis für unsere Geschäftspartner auf, wenngleich wir uns in der Pflicht sehen, alles zur größten Zufriedenheit unserer Kunden zu tun. Deshalb stehen wir in einem intensiven Austausch mit unseren Lieferanten, um die von Ihnen bestellten Artikel zeitnah zu erhalten.

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Mitarbeiterinformation zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

aufgrund der aktuellen Lage aktualisieren wir unsere Mitarbeiterinformation vom [Muster-Datum] wie folgt:

Reisetätigkeiten
Die Entwicklungen der letzten Wochen – Hotels und Schiffe, die unter Quarantäne gestellt wurden, ganze Regionen, die unter Quarantäne gestellt wurden oder Grenzsperrungen haben gezeigt, dass eine verlässliche Reiseplanung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist.

Geschäftliche Reisen
Geschäftsreisen sind generell nicht zulässig. Lokale Dienstreisen (darunter fallen unter anderem auch Serviceeinsätze bei Kunden, Baustelleneinsätze, Kundentermine etc.), die mit dem täglichen Geschäft in der gewohnten Geschäftsumgebung zu tun haben, sind bis auf Weiteres erlaubt. Wenn Sie aus geschäftskritischen Gründen an Orte außerhalb Ihrer gewohnten Umgebung reisen müssen, sind diese Reisen von Geschäftsführung oder Vorstand zu genehmigen. Dies betrifft auch Reisen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt genehmigt wurden. Die Anträge für alle Reisen für zunächst den Zeitraum bis [Muster-Datum] sind neu zu stellen.

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