Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch ein. Der Widerspruch richtet sich gegen die unbegründete Ablehnung des Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung.
Die „Empfehlungen des Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV)“ haben keinerlei Rechtswirkung, auch wenn die BA in ihrer „HEGA 05/08 – 23 – Prüfung des Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung (§ 21 Abs. 5 SGB II) (GA Nr. 17/2008)“ die ARGEn und Optionskommunen anweist, sich daran zu halten.