Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gemäß den arbeitsvertraglichen Regelungen erfolgt die Auszahlung des im Betreff genannten variablen Anteils erst nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung findet stets zwingend im Nachgang zur Sitzung des Aufsichtsrats statt.
Da die Aufsichtsratssitzung in diesem Jahr erst am [Muster-Datum] stattfinden konnte, wäre eine Auszahlung der variablen Anteile damit erst zusammen mit der [Muster-Monat]-Abrechnung möglich gewesen.