Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe Ihnen, weil ich Sie auf einen Missstand aufmerksam machen möchte, der mir durch eine Negativerfahrung mit einem Ihrer Tiefkühl-Gemüseprodukte aufgefallen ist. Dieses Erlebnis hat mir einen ausgesprochen unappetitlichen Qualitätsmangel Ihrer Tiefkühlware aufgezeigt, welcher leider nicht mehr zu tolerieren ist.
Am Datum habe ich in Ihrem Markt in Musterort einen Beutel Tiefkühl-Grünkohl Ihrer Hausmarke Markenname gekauft. Zuhause angekommen, hatte ich den Beutel unverzüglich zunächst wieder ins Eisfach verbracht, damit die Kühlkette nicht allzu lange unterbrochen ist. Da ich bislang mit diesem Produkt Ihrer Hausmarke immer sehr zufrieden war, hatte ich auch diesmal überhaupt keinen Zweifel daran, dass mir mit diesem schmackhaften Grünkohl wieder ein gutes Gelingen einer geplanten wichtigen privaten Feierlichkeit garantiert ist.
Am folgenden Sonntag nach dem Kauf wollte ich den besagten Tiefkühl-Grünkohl dann für eine Feier verwenden und hatte ihn zunächst schonend aufgetaut. Als ich den aufgetauten Grünkohl schließlich verarbeiten wollte, fiel mir schon auf, dass er merkwürdig muffig roch und sich viele bräunliche Elemente darin befanden, die ich vorher noch nie darin gesehen hatte. Beim näheren Hinsehen musste ich zu meinem Entsetzen dann feststellen, dass sich in dem Grünkohl zahlreiche, unterschiedlich große tote Insekten – beziehungsweise Teile davon – befanden, weil sie zum Teil geschreddert waren. Als ich dann noch Ihren Werbespruch auf der Tüte las, der sich auf das einzigartige Geschmackserlebnis beim Verzehr des Grünkohls bezog, hat es mir fast den Magen herumgedreht.