Aufgetretener Schaden an einer zur Teileigentümergemeinschaft gehörenden Garage bei dem Haus [Muster-Adresse].
Sehr geehrter Herr [Muster-Name],
mit Schreiben vom [Muster-Datum] teilte uns Ihr Unternehmen mit, dass an dem oben genannten Sammelgaragenkomplex an einer Garage ein Schaden entstanden sei und führt Kosten an, die „im Rahmen der Beseitigung der Gefahr im Verzug“ aus der vorhandenen Rücklage finanziert worden seien.
Sie sind wie wir nachfolgend darlegen werden nicht berechtigt gewesen, ohne vorherige Benachrichtigung der Garageneigentümer und deren beschlussmäßig herbeizuführende Zustimmung irgendwelche Änderungsarbeiten ausführen zu lassen.