Sehr geehrte Nachbarn,
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und eines mehr oder minder gezwungenes Miteinanders, das zumindest den gesetzlichen Regeln folgen muss, sollten sich ähnliche Verstöße – wie in letzter Zeit geschehen – nicht wiederholen:
Keine Beschädigungen an Fahrzeugen, Geräten oder Türen! Kein Randalieren im Hausflur und keine Belästigungen durch permanentes Klingeln oder Rufen! Kein Werfen von brennenden Gegenständen auf andere Balkons!
Für eventuelle, schriftliche Mitteilungen an andere Hausbewohner sind Briefkästen vorgesehen!
Grillen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Gärten in Wohnmietanlagen! Das bedeutet:
6 Std. pro Jahr oder maximal ein Mal pro Monat (6 Std. müssen aufgerechnet werden!) unter Einhaltung der Auflage, dass eine vorherige Ankündigung (zum Beispiel durch hiesiges Aufhängen) mindestens 48 Stunden zuvor geschieht.
Dies dient dem Ergreifen von Schutzmaßnahmen (Schließen der Fenster und Türen, auch bei Abwesenheit) vor den gesundheitsschädlichen Emissionen des Grillens.
Dabei ist die Nachtruhe (bis 22 Uhr) durch Lärmminderung (Verlegung in die Räume ab 22 Uhr) zu beachten!
Zuwiderhandlungen können durch eine Exekutive geahndet werden. Das derzeitige Strafmaß bei Nichteinhalten und Schäden durch Emissionen liegt bei 50.000 €
Es geht auch fair und tolerant miteinander! Gewisse Grenzen sollten jedoch eingehalten werden, damit eine Toleranz beansprucht werden kann!